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Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Nutzungsformen und technischen Ausführungen von Bioenergieanlagen müssen grundsätzlich immer im Rahmen der rechtlichen Anforderungen geplant werden, um Projekte regelkonform initiieren und rechtskonforme Anlagen betreiben zu können. Die Stromgewinnung und die Feuerung schließen dabei Rechte bei der Vergütung und Pflichten beim Immissionsschutz, bei der Substratverwertung und bei der Ascheentsorgung bzw. Verwertung und Gärsubstrat-Ausbringung mit ein. Dabei wird eine Mindestvergütung nach § 27 EEG (2009) für Strom aus Biomasse nach der Biomasseverordnung garantiert. Die Biomasseanlagen bekommen für 20 Jahre eine Netto-Basisvergütung. Der Anlagenbetreiber erhält dabei für den jeweiligen Leistungsanteil seiner Anlage eine jeweils dafür gestaffelte Vergütung. Zur Grundvergütung können je nach technischer Ausführung und Substratnutzung noch der KWK-Bonus, der Bonus für nachwachsende Rohstoffe und der Landschaftspflege-Bonus hinzukommen. Beim KWK-Bonus muss die Wärmenutzung im Sinne der Positivliste nach Anlage 3 Ziffer III begründet werden oder nachweislich fossile Energieträger ersetzen. Beim Bau von Biogasanlagen sind genehmigungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und es kann sich auf bestimmte rechtliche Privilegien berufen werden, insofern die Anlagen bestimmte Auslegungsgrößen nicht überschreiten und in die landwirtschaftliche Produktion oder im Gartenbau integriert sind. Im Genehmigungsrecht können ab einer bestimmten Leistungsgröße oder möglicherweise auftretenden Belastungen der Schutzgüter Wasser, Luft und Boden durch Düngeraufbringung oder hohe Abgasfrachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen gefordert sein. Bei Holzfeuerungsanlagen gilt sowohl bei Kleinfeuerungs- wie auch bei Großfeuerungsanlagen die Altholzverordnung, unter der die Nutzung von Altholz bzw. bei beschichtetem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz als Problemstoff geregelt sind. Außerdem sind die Regelungen der TA Luft und TA Lärm zu beachten. Hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Belange besteht die Verpflichtung zu Messungen der Abgaswerte und der Staubemissionen. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in
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