Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Die Soziale Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen

  • Wohneigentum
  • Modernisierung
  • Mietwohnungsbau

Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist es, solche Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder bei der Modernisierung zu unterstützen, die auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Daher sind die Förderprogramme für selbst genutzten Wohnraum an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.

Im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus sind das Programm „Wohnen in Ort- und Stadtkernen" sowie die Umwandlung von einst militärisch genutzten Gebäuden (Konversion) weitere Bestandteile der Wohnraumförderung des Landes.

Bei Fragen rund um die Förderprogramme des Landes wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter Michael Saur (Tel. 02671/61-685) und vereinbaren ggf. einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Auch die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) steht Ihnen zu allen Fragen rund um die Wohnraumförderung des Landes zur Verfügung. Sie finden die Landestreuhandbank im Internet unter www.lth.rlp.de