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Steuerliche Vergünstigung von HandwerkerleistungenIm Zuge von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden in aller Regel handwerkliche Tätigkeiten von Fachkräften ausgeführt. In den meisten Förderprogrammen ist die Ausführung der Maßnahme durch den Fachbetrieb zudem eine zwingende Voraussetzung für eine Förderung. Die Handwerkerleistungen in privaten Haushalten werden steuerlich begünstigt. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung wie z.B. · Erneuerung von Fenstern oder Türen · Austausch oder Wartung von Heizungsanlagen · Arbeiten am Dach oder der Fassade · Modernisierung des Badezimmers · Erneuerung von Bodenbelägen · Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen Die Steuerermäßigung beträgt 20 % des Arbeitslohns, max. 1.200 Euro jährlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Service-Centern der rheinland-pfälzischen Finanzämter oder der Info-Hotline Ihres Finanzamtes unter 0180/3 757 400.
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