Photovoltaikanlagen (Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG)

Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaikanlage sollte zunächst ein Gesamtkonzept festgelegt werden, in dem wichtige Punkte wie z.B. Dachausrichtung, Dachneigung usw. überprüft werden. Hierzu empfiehlt sich auch ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale (Verknüpfung zu „kostenlose Energieberatung VZ).

Hilfreich ist außerdem die „Checkliste Photovoltaik" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V..

Die eigentliche Förderung der Photovoltaikanlagen besteht in der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses Gesetz verpflichtet alle Stromnetzbetreiber in Deutschland, ökologisch erzeugten Strom abzunehmen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Für Anlagen bis 30 kW gelten derzeit folgende Vergütungssätze für die Einspeisung des erzeugten Stroms für einen Zeitraum von 20 Jahren:

Anlagen die bis zum 30.06.2010 installiert wurden: 39,14 Ct/kWh

Zum 01.07.2010 erfolgt eine Reduzierung um 13 %: 34,05 Ct/kWh

Zum 01.10.2010 ist eine weitere Reduzierung um 3 % vorgesehen: 33,03 Ct/kWh

Für die Errichtung oder Erweiterung der Photovoltaikanlagen steht das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard" zur Verfügung. Hier erfolgt die Förderung durch zinsverbilligte Darlehen, die über die Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen hierzu sowie die aktuellen Zinssätze erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW.

Bei der Errichtung der Anlagen ist zudem zu beachten, dass eine Montage auf Asbestzementdächern grundsätzlich verboten ist und diese zunächst fachgerecht saniert werden müssen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Abfallberatung unseres Hauses.

Ab 1. Juli 2010 können Hausbesitzer, die vor Installation einer Photovoltaikanlage das Dach fachgerecht und energetisch sanieren, einen Zuschuss von 1.500 Euro beantragen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Programms für hochenergieeffiziente Gebäude und ist zu beantragen bei der

EOR e.V. – Geschäftsstelle an der TU Kaiserslautern,
Paul-Ehrlich-Str. 29, 67663 Kaiserslautern

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Telefon-Hotline der EOR unter Tel. 0631-34288444 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr).