Förderprogramm Erneuerbare Energien (BAFA)

 

Am 15. März 2011 sind verbesserte Förderkonditionen für Erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten.  

In diesem Programm werden insbesondere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien gefördert, wie z.B. thermische Solaranlagen, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse oder effiziente Wärmepumpen. Um eine verstärkte Dynamik in den Markt der Erneuerbaren Energien zu bringen, hat das Bundesumweltministerium die Förderkonditionen verbessert.  

Mit den neuen Richtlinien wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen: 

Solarkollektoren:
Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro pro m² Kollektorfläche.
Neuer Kesseltauschbonus (zusätzlicher Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) in Höhe von 600 Euro.
Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse in Höhe von 600 Euro.

Biomasseanlagen:
Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte für Staubemissionen beträgt die Förderung pauschal 1.000 Euro.
Weiterhin unveränderte Förderung von Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen.

Wärmepumpen:
Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet und die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert.
Umstellung des Bemessungsmaßstabs von der Wohnfläche auf die Wärmeleistung.

Einige Verbesserungen der Förderkonditionen sind bis zum Ende des Jahres befristet! Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 31.12.2011 kann die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden! Für alle nach den neuen Richtlinien förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden bei dem

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625, Internet www.bafa.de

Für bereits gestellte Anträge sind die bisherigen Richtlinien maßgebend.