Dorferneuerung

Die Dorferneuerung hat das Ziel, die Dörfer lebens- und funktionsfähiger zu machen und sie mit ihrer jeweiligen Unverwechselbarkeit und regionalen Eigenart zu erhalten. 

Das Land unterstützt Dorferneuerungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Gefördert werden insbesondere

  • die Umnutzung und nachhaltige Sanierung älterer leerstehender Gebäude
  • die Erneuerung, der Aus- und Umbau älterer Gebäude 
  • die Schaffung von Ferienwohnungen 
  • die bauliche Investition zur Schaffung örtlicher Versorgungseinrichtungen, Nachbarschaftsläden sowie Betriebe wie Bäckereien, Friseursalons, Dorfgaststätten 
  • sowie die Erhaltung und Neuerrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Art und Höhe der Förderung

    Baumaßnahmen werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 20 - 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die Kosten aller geplanten baulichen Maßnahmen mind. 7.500 Euro (Mindestbetrag) betragen. Der Höchstbetrag einer Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt höchstens jedoch 20.452 Euro.

    Antragsverfahren

    Die Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Herrn Sauer, Tel.: 02671/61-685 angefordert werden oder hier heruntergeladen werden!

    Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:

    • Kostenvoranschläge 
    • Planskizze und Fotos 
    • kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. Nutzung 
    • ein amtlicher Lageplan.

    Mit der Maßnahme darf erst nach abschließender Entscheidung über den Antrag begonnen werden oder die Kreisverwaltung hat in den vorzeitigen Baubeginn eingewilligt!